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Allgemeines –
Geltungsbereich
1.1 Für Online-Bestellungen gelten ausschließlich die
nachfolgenden, allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten
nur insoweit, als Tabak Götz diesen ausdrücklich, schriftlich zugestimmt hat.
2.
Angebot und
Bestellung
2.1 Die Angaben in unserem Online-Shop sind freibleibend in
Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Liefertermin. Waren mit Steuerbanderolen
sind preisgebunden.
2.2 Die im Online-Shop angegebenen Preise enthalten die
gesetzlich vorgeschriebene Mehrwert- und Tabaksteuer.
2.3 Das im Online-Shop abgebildete Sortiment stellt kein
bindendes Vertragsangebot i.S.d. § 145 BGB dar.
2.4 Mit der Bestellung gibt der Besteller ein verbindliches
Angebot an Tabak Götz ab. Nach Eingang des Angebotes versendet Tabak Götz
zunächst per Email eine „Bestellbestätigung“, in der der Zugang der Bestellung
bestätigt und deren Inhalt aufgelistet wird. Diese „Bestellbestätigung“ stellt
keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.
2.5 Tabak Götz ist berechtigt, das Angebot des Bestellers
innerhalb von zwei Wochen nach Zugang anzunehmen. Der Kaufvertrag kommt
zustande, sobald Tabak Götz die bestellten Waren versendet und/oder das
Zustandekommen des Kaufvertrages per Email bestätigt („Auftragsbestätigung“).
2.6 In der „Auftragsbestätigung“ teilt Tabak Götz dem
Besteller den Rechnungsbetrag mit. Dieser beinhaltet den Kaufpreis zzgl. der
jeweils geltenden Mehrwertsteuer sowie ggf. anfallende Versandkosten
(Verpackung, Porto inkl. Transportversicherung). Darüberhinaus anfallende
Kosten (z.B. Nachnahmegebühren) sind darin nicht enthalten.
2.7 In der Bestellung gesetzte Liefertermine sind nur
verbindlich, sofern diese von Tabak Götz ausdrücklich schriftlich bestätigt
werden.
3.
Selbstbelieferungsvorbehalt
3.1 Tabak Götz übernimmt kein Beschaffungsrisiko und ist
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit trotz des vorherigen Abschlusses
eines entsprechenden Einkaufsvertrages die bestellte Ware nicht geliefert wird;
davon unberührt bleibt die Verantwortlichkeit von Tabak Götz für Vorsatz und
Fahrlässigkeit.
3.2 Sollte die bestellte Ware nicht rechtzeitig verfügbar
sein, wird Tabak Götz den Besteller darüber unverzüglich informieren und ggf.
Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. In diesem Fall wird Tabak Götz eine
bereits erhaltene, entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.
4.
Widerrufsbelehrung
4.1 Ist der Besteller Verbraucher, kann er seine auf
Abschluss eines Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen
ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch
Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt
dieser Belehrung.
4.2 Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Tabak
Götz, Neupfarrplatz 3, 93047 Regensburg.
4.3 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B.
Zinsen) herauszugeben.
4.4 Kann der Besteller die empfangene Ware ganz oder
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, hat er
Tabak Götz insoweit ggf. Wertersatz zu leisten. Bei der Überlassung von Sachen
gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren
Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -
zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Besteller die Wertersatzpflicht
vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und
alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind
zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren
Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, hat der Besteller die Kosten der
Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls
ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden
beim Besteller abgeholt.
5.
Transport und
Transportkosten
5.1 Die Versandkosten (Verpackung und Porto inkl.
Transportversicherung) werden auf der Rechnung als „Porto und Versandgebühren“
ausgewiesen und sind mehrwertsteuerpflichtig.
5.2 Versand und Transport erfolgen auf Gefahr des
Bestellers. Dabei geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Sendung an
das den Transport ausführende Unternehmen übergeben worden ist. Kommt der
Besteller in Annahmeverzug, so ist Tabak Götz berechtigt, Ersatz der
entstehenden Aufwendungen zu verlangen.
5.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller
zumutbar sind.
5.4 Lieferungen im Inland:
5.4.1
Lieferungen innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland sind ab einem Warenwert ab € 100,00
versandkostenfrei.
5.4.2
Liegt der bestellte Warenwert unter
€ 100,00, so trägt der Besteller die anfallenden Versandkosten ab der
Niederlassung Regensburg.
5.5 Lieferungen ins Ausland:
5.5.1
Lieferungen ins Ausland erfolgen
erst ab einem Mindestbestellwert von € 50,00.
5.5.2
Ab einem Warenwert von € 150,00
erfolgt die Lieferung ins Ausland versandkostenfrei.
5.5.3
Liegt der bestellte Warenwert unter
€ 150,00, so trägt der Besteller die anfallenden Versandkosten ab der
Niederlassung Regensburg.
5.5.4
Nachnahmesendungen ins Ausland sind
nicht möglich.
5.5.5
Der Besteller hat bei Lieferungen
ins Ausland die jeweiligen Einfuhrbestimmungen (Zollbestimmungen) zu
berücksichtigen und eventuelle Mehrkosten, sowie nachzuentrichtende Steuern
selbst zu tragen.
6.
Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung der Rechnung Eigentum von Tabak Götz.
6.2 Ist der Besteller Unternehmer, gelten zusätzlich
folgende Regelungen:
6.2.1
Für den Fall der Weiterveräußerung
der Ware tritt der Besteller hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung
gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an Tabak Götz ab,
ohne dass es noch weiterer, besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt
jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von Tabak Götz in Rechnung gestellten
Preis der Ware betrifft. Der Tabak Götz abgetretene Forderungsteil ist
vorrangig zu befriedigen.
6.2.2
Bis auf Widerruf ist der Besteller
zur Einziehung der in Ziffer 6.2 abgetretenen Forderungen befugt. Der Besteller
wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der
gesicherten Forderung unverzüglich an Tabak Götz weiterleiten. Bei Vorliegen
eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung,
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten
Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des
Bestellers, ist Tabak Götz berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Bestellers
zu widerrufen. Außerdem kann Tabak Götz nach vorheriger Androhung unter
Einhaltung einer angemessenen Frist, die Sicherungsabtretung offen legen, die
abgetretenen Forderungen verwerten, sowie die Sicherungsabtretung durch den
Besteller gegenüber den Abnehmer verlangen.
6.2.3
Bei Glaubhaftmachung eines
berechtigten Interesses hat der Besteller Tabak Götz die zur Geltdenmachung
seiner Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die
erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
6.2.4
Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder
sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller Tabak Götz
unverzüglich zu benachrichtigen.
6.2.5
Soweit der realisierbare Wert aller
Sicherungsrechte, die Tabak Götz zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche
um mehr als 10% übersteigt, wird Tabak Götz auf Wunsch des Bestellers einen
entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
7.
Bezahlung
7.1 Neukunden:
7.1.1
Die Lieferung der bestellten Waren
erfolgt per Vorauskasse auf die in der „Auftragsbestätigung“ angegebene
Bankverbindung.
7.1.2
Die Lieferung per Vorauskasse
erfolgt erst nach Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages auf das
Geschäftskonto von Tabak Götz.
7.2
Stammkunden:
7.2.1
Nach der dritten Lieferung ist auf
Antrag des Bestellers eine Aufnahme in unsere Kundenkartei als Stammkunde
möglich.
7.2.2
Sobald und solange der Besteller
als Stammkunde geführt wird, kann die Bezahlung (neben den unter Ziff. 6.1
genannten Zahlungmöglichkeiten und –bedingungen) auch per Lastschriftverfahren
oder auf Rechnung durch Überweisung auf das Geschäftskonto von Tabak Götz
erfolgen.
7.2.3
Ein Formular für die Erteilung der
Einzugsermächtigung erhält der Besteller nach Eingang des Aufnahmeantrages.
Alternativ kann der Besteller eine Einzugsermächtigung unter Angabe seiner
Daten und Bankverbindung auch ab der vierten Bestellung im Bestellformular
angeben.
7.3
Auslandskunden:
7.3.1
Die Lieferung in das Ausland erfolgt
nur per Vorauskasse auf die in der „Auftragsbestätigung“ angegebene
Kontoverbindung. Ggf. anfallende „Auslandsbankgebühren“ sind vom Besteller zu
tragen.
7.3.2
Der Rechnungsbetrag muss wie in der
„Annahmebestätigung“ aufgeführt, brutto und ohne Abzug auf dem dort angegebenen
Geschäftskonto von Tabak Götz eingehen.
7.3.3
Die Bezahlung durch
Lastschriftverfahren ist bei Stammkunden mit Auslandskonten nicht möglich.
8.
Aufrechnung
Der Besteller kann nur mit
solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind.
9.
Gewährleistung
9.1
Sollte der Liefergegenstand Mängel
aufweisen, so ist Tabak Götz zunächst nach eigener Wahl zur Nachlieferung gegen
Rückgabe der beanstandeten Ware oder zur Nachbesserung berechtigt.
9.2
Bei Fehlschlagen der Nachbesserung
(nach dem zweiten erfolglosen Versuch) kann der Besteller im Rahmen des § 437
Nr. 2 und 3 BGB wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern,
und Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
9.3
Im Fall des Rücktritts haftet der
Besteller für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogene Nutzungen nicht
nur für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für Vorsatz und Fahrlässigkeit.
9.4
Tabak Götz ist -neben den
gesetzlichen Gründen- zur Verweigerung der Nacherfüllung auch dann und solange
berechtigt, wie der Besteller die beanstandete Ware nicht auf Aufforderung
zurückgesendet hat.
Ein Rücktrittsrecht des Bestellers aufgrund einer
Weigerung wegen Nichtrückgabe besteht nicht.
9.5 Die Ansprüche des Bestellers auf Nacherfüllung gem. §
437 Nr. 1 BGB , sowie auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen
gem. § 437 Nr. 3 BGB verjähren in zwei Jahren. Für das Rücktritts- sowie das
Minderungsrecht des Bestellers gem. § 437 Nr. 2 BGB gelten die §§ 438 Abs. 4
und 5, 218 BGB.
9.6 Für Unternehmer gelten zusätzlich zu den Regelungen in
Ziffer 9.1 – 9.5 die Untersuchungs- und Rügefristen des § 377 HGB.
9.7 Ist der Besteller Unternehmer, so bestehen
Rückgriffsansprüche gegen Tabak Götz nur insoweit, als der Besteller mit seinem
Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden
Vereinbarungen getroffen hat.
10.
Haftung
10.1 Gehaftet wird nur für Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Tabak Götz oder
seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
10.2
Die Haftung bei leichter
Fahrlässigkeit ist beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden, mit dessen
Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung für
Verzögerungsschäden beschränkt sich dabei auf 5% des Kaupfreises.
Die
Haftung für Schäden, die durch die gelieferte Ware an Rechtsgütern des Käufers
entstehen, z.B. Schäden an anderen Sachen sind jedoch ganz ausgeschlossen.
10.3 Die Regelungen in Ziffer 10.1 und 10.2 gelten nicht,
für den Fall, dass Tabak Götz oder seine Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften, soweit eine
Beschaffenheitsgarantie übernommen, oder ein Mangel arglistig verschwiegen
wurde.
10.4 Die Regelung in Ziffer 10.1 gilt darüber hinaus nicht
für den Fall, dass Tabak Götz oder seine Erfüllungsgehilfen für Schäden
aufgrund der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog.
Kardinalpflicht) haften.
10.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt im
Übrigen von diesen Regelungen unberührt.
10.6 Ist der Besteller Unternehmer, verjähren die Mängelansprüche
nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht bei den
in Ziffer 10.3, 10.4 und 10.5 aufgeführten Fällen.
11.
Beweislast
Die Beweislast richtet sich nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
12.
Sonstiges
12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz
oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später
verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht
berührt werden. In diesem Fall, sowie für den Fall von Vertragslücken gelten
die gesetzlichen Bestimmungen.
12.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.
12.3 Ist der Besteller Unternehmer, so ist Gerichtsstand aus
allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Pflichten Regensburg.
12.4 Der Versand von Proben (z.B. Zigarren, Zigarillos,
Zigaretten, Pfeifen-, Feinschnit-, Wasserpfeifen, Tabak und Schnupftabak) ist
nicht möglich.
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