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AGB               
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AGB

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       Allgemeines – Geltungsbereich

1.1    Für Online-Bestellungen gelten ausschließlich die nachfolgenden, allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.

1.2    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als Tabak Götz diesen ausdrücklich, schriftlich zugestimmt hat.

2.       Angebot und Bestellung

2.1    Die Angaben in unserem Online-Shop sind freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Liefertermin. Waren mit Steuerbanderolen sind preisgebunden.

2.2    Die im Online-Shop angegebenen Preise enthalten die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwert- und Tabaksteuer.

2.3    Das im Online-Shop abgebildete Sortiment stellt kein bindendes Vertragsangebot i.S.d. § 145 BGB dar.

2.4    Mit der Bestellung gibt der Besteller ein verbindliches Angebot an Tabak Götz ab. Nach Eingang des Angebotes versendet Tabak Götz zunächst per Email eine „Bestellbestätigung“, in der der Zugang der Bestellung bestätigt und deren Inhalt aufgelistet wird. Diese „Bestellbestätigung“ stellt keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.

2.5    Tabak Götz ist berechtigt, das Angebot des Bestellers innerhalb von zwei Wochen nach Zugang anzunehmen. Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald Tabak Götz die bestellten Waren versendet und/oder das Zustandekommen des Kaufvertrages per Email bestätigt („Auftragsbestätigung“).

2.6    In der „Auftragsbestätigung“ teilt Tabak Götz dem Besteller den Rechnungsbetrag mit. Dieser beinhaltet den Kaufpreis zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer sowie ggf. anfallende Versandkosten (Verpackung, Porto inkl. Transportversicherung). Darüberhinaus anfallende Kosten (z.B. Nachnahmegebühren) sind darin nicht enthalten.

2.7    In der Bestellung gesetzte Liefertermine sind nur verbindlich, sofern diese von Tabak Götz ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

3.       Selbstbelieferungsvorbehalt

3.1    Tabak Götz übernimmt kein Beschaffungsrisiko und ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages die bestellte Ware nicht geliefert wird; davon unberührt bleibt die Verantwortlichkeit von Tabak Götz für Vorsatz und Fahrlässigkeit.

3.2    Sollte die bestellte Ware nicht rechtzeitig verfügbar sein, wird Tabak Götz den Besteller darüber unverzüglich informieren und ggf. Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. In diesem Fall wird Tabak Götz eine bereits erhaltene, entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.

4.       Widerrufsbelehrung

4.1    Ist der Besteller Verbraucher, kann er seine auf Abschluss eines Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.

4.2    Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Tabak Götz, Neupfarrplatz 3, 93047 Regensburg.

4.3    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.

4.4    Kann der Besteller die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, hat er Tabak Götz insoweit ggf. Wertersatz zu leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Besteller die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, hat der Besteller die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Besteller abgeholt.

5.       Transport und Transportkosten

5.1    Die Versandkosten (Verpackung und Porto inkl. Transportversicherung) werden auf der Rechnung als „Porto und Versandgebühren“ ausgewiesen und sind mehrwertsteuerpflichtig.

5.2    Versand und Transport erfolgen auf Gefahr des Bestellers. Dabei geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Sendung an das den Transport ausführende Unternehmen übergeben worden ist. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so ist Tabak Götz berechtigt, Ersatz der entstehenden Aufwendungen zu verlangen.

5.3    Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.

5.4    Lieferungen im Inland:

5.4.1          Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind ab einem Warenwert ab € 100,00 versandkostenfrei.

5.4.2           Liegt der bestellte Warenwert unter € 100,00, so trägt der Besteller die anfallenden Versandkosten ab der Niederlassung Regensburg.

5.5    Lieferungen ins Ausland:

5.5.1           Lieferungen ins Ausland erfolgen erst ab einem Mindestbestellwert von € 50,00.

5.5.2           Ab einem Warenwert von € 150,00 erfolgt die Lieferung ins Ausland versandkostenfrei.

5.5.3           Liegt der bestellte Warenwert unter € 150,00, so trägt der Besteller die anfallenden Versandkosten ab der Niederlassung Regensburg.

5.5.4           Nachnahmesendungen ins Ausland sind nicht möglich.

5.5.5           Der Besteller hat bei Lieferungen ins Ausland die jeweiligen Einfuhrbestimmungen (Zollbestimmungen) zu berücksichtigen und eventuelle Mehrkosten, sowie nachzuentrichtende Steuern selbst zu tragen.

6.       Eigentumsvorbehalt

6.1    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Eigentum von Tabak Götz.

6.2    Ist der Besteller Unternehmer, gelten zusätzlich folgende Regelungen:

6.2.1           Für den Fall der Weiterveräußerung der Ware tritt der Besteller hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer  mit allen Nebenrechten sicherungshalber an Tabak Götz ab, ohne dass es noch weiterer, besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von Tabak Götz in Rechnung gestellten Preis der Ware betrifft. Der Tabak Götz abgetretene Forderungsteil ist vorrangig zu befriedigen.

6.2.2           Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung der in Ziffer 6.2 abgetretenen Forderungen befugt. Der Besteller wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an Tabak Götz weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Bestellers, ist Tabak Götz berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Bestellers zu widerrufen. Außerdem  kann Tabak Götz nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist, die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten, sowie die Sicherungsabtretung durch den Besteller gegenüber den Abnehmer verlangen.

6.2.3           Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses  hat der Besteller Tabak Götz die zur Geltdenmachung seiner Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

6.2.4           Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller Tabak Götz unverzüglich zu benachrichtigen.

6.2.5           Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die Tabak Götz zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird Tabak Götz auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

7.       Bezahlung

7.1    Neukunden:

7.1.1           Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt per Vorauskasse auf die in der „Auftragsbestätigung“ angegebene Bankverbindung.

7.1.2           Die Lieferung per Vorauskasse erfolgt erst nach Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages auf das Geschäftskonto von Tabak Götz.

7.2      Stammkunden:

7.2.1           Nach der dritten Lieferung ist auf Antrag des Bestellers eine Aufnahme in unsere Kundenkartei als Stammkunde möglich.

7.2.2           Sobald und solange der Besteller als Stammkunde geführt wird, kann die Bezahlung (neben den unter Ziff. 6.1 genannten Zahlungmöglichkeiten und –bedingungen) auch per Lastschriftverfahren oder auf Rechnung durch Überweisung auf  das Geschäftskonto von Tabak Götz erfolgen.

7.2.3           Ein Formular für die Erteilung der Einzugsermächtigung erhält der Besteller nach Eingang des Aufnahmeantrages. Alternativ kann der Besteller eine Einzugsermächtigung unter Angabe seiner Daten und Bankverbindung auch ab der vierten Bestellung im Bestellformular angeben.

7.3      Auslandskunden:

7.3.1           Die Lieferung in das Ausland erfolgt nur per Vorauskasse auf die in der „Auftragsbestätigung“ angegebene Kontoverbindung. Ggf. anfallende „Auslandsbankgebühren“ sind vom Besteller zu tragen.

7.3.2           Der Rechnungsbetrag muss wie in der „Annahmebestätigung“ aufgeführt, brutto und ohne Abzug auf dem dort angegebenen Geschäftskonto von Tabak Götz eingehen.

7.3.3           Die Bezahlung durch Lastschriftverfahren ist bei Stammkunden mit Auslandskonten nicht möglich.

8.       Aufrechnung

Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

9.       Gewährleistung

9.1       Sollte der Liefergegenstand Mängel aufweisen, so ist Tabak Götz zunächst nach eigener Wahl zur Nachlieferung gegen Rückgabe der beanstandeten Ware oder zur Nachbesserung berechtigt.

9.2       Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (nach dem zweiten erfolglosen Versuch) kann der Besteller im Rahmen des § 437 Nr. 2 und 3 BGB wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, und Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

9.3       Im Fall des Rücktritts haftet der Besteller für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogene Nutzungen nicht nur für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für Vorsatz und Fahrlässigkeit.

9.4       Tabak Götz ist -neben den gesetzlichen Gründen- zur Verweigerung der Nacherfüllung auch dann und solange berechtigt, wie der Besteller die beanstandete Ware nicht auf Aufforderung zurückgesendet hat.

Ein Rücktrittsrecht des Bestellers aufgrund einer Weigerung wegen Nichtrückgabe besteht nicht.

9.5    Die Ansprüche des Bestellers auf Nacherfüllung gem. § 437 Nr. 1 BGB , sowie auf Schadensersatz oder  Ersatz vergeblicher Aufwendungen gem. § 437 Nr. 3  BGB verjähren in zwei Jahren. Für das Rücktritts- sowie das Minderungsrecht des Bestellers gem. § 437 Nr. 2 BGB gelten die §§ 438 Abs. 4 und 5, 218 BGB.

9.6    Für Unternehmer gelten zusätzlich zu den Regelungen in Ziffer 9.1 – 9.5 die Untersuchungs- und Rügefristen des § 377 HGB.

9.7    Ist der Besteller Unternehmer, so bestehen Rückgriffsansprüche gegen Tabak Götz nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

10.    Haftung

10.1   Gehaftet wird nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Tabak Götz oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

10.2   Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung für  Verzögerungsschäden beschränkt sich dabei auf 5% des Kaupfreises.

Die Haftung für Schäden, die durch die gelieferte Ware an Rechtsgütern des Käufers entstehen, z.B. Schäden an anderen Sachen sind jedoch ganz ausgeschlossen.

10.3   Die Regelungen in Ziffer 10.1 und 10.2 gelten nicht, für den Fall, dass Tabak Götz oder seine Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften, soweit eine Beschaffenheitsgarantie übernommen, oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde.

10.4   Die Regelung in Ziffer 10.1 gilt darüber hinaus nicht für den Fall, dass Tabak Götz oder seine Erfüllungsgehilfen für Schäden aufgrund der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht) haften.

10.5   Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt im Übrigen von diesen Regelungen unberührt.

10.6   Ist der Besteller Unternehmer, verjähren die Mängelansprüche nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht bei den in Ziffer 10.3, 10.4 und 10.5 aufgeführten Fällen.

11.    Beweislast

Die Beweislast richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

12.    Sonstiges

12.1   Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. In diesem Fall, sowie für den Fall von Vertragslücken gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

12.2   Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.3   Ist der Besteller Unternehmer, so ist Gerichtsstand aus allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Pflichten Regensburg.

12.4   Der Versand von Proben (z.B. Zigarren, Zigarillos, Zigaretten, Pfeifen-, Feinschnit-, Wasserpfeifen, Tabak und Schnupftabak) ist nicht möglich.



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